AGB´S MBC Mobile Business Center e.K.

Allgemeine Geschäftsbedingungen MBC Mobile Business Center e.k

1. GELTUNG DER AGB

Sämtliche Lieferungen und Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund

dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbezie-

hungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. ANGEBOTE

2.1. Unsere Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, in

jeder Weise freibleibend.

2.2. Zu unseren Angeboten gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen und ähnliche

Unterlagen sind nur annähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn dies wurde

von uns schriftlich zugesichert.

2.3. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

3. PREISE, ZAHLUNG

3.1. Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweiligen

gesetzlichen Höhe.

3.2. MBC ist berechtigt, die Vergütung eines Laufzeitvertrages erstmals nach Ablauf von 12

Monaten nach Vertragsbeginn und höchstens einmal im Jahr, mit einer Ankündigungsfrist von

drei Monaten, gemäß der Kostenentwicklung bei MBC zu erhöhen. MBC kann darüberhinaus-

gehende Kostensteigerungen für Vorleistungen Dritter weitergeben, sofern MBC diese nicht

verursacht hat. Sobald sich die Vergütung um mehr als 5% erhöht, ist der Kunde berechtigt, mit

einer Frist von sechs Wochen nach Zugang des Erhöhungsverlangens den Vertrag außerordent-

lich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. Bei der Reduzierung

der entsprechenden Kosten kann der Kunde ebenfalls erstmals nach Ablauf von 12 Monaten

eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung verlangen. Die Ankündigung einer Preisan-

passung erfolgt per E-Mail an die bei MBC für die Vertragskommunikation hinterlegte Adresse.

3.3. Alle Rechnungen sind sofort rein netto fällig. Die Zahlungen haben binnen 7 Tagen nach

Lieferung und Rechnungsstellung zu erfolgen.

3.4. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden, eingehende

Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Wir werden den Kunden

über die Art unserer Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstan-

den, sind wir berechtigt, zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die

Hauptforderung anzurechnen.

3.5. Ein Kunde, der Verbraucher ist, wird darauf hingewiesen, dass er spätestens dann in Ver-

zug gerät, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung

leistet.

4. LIEFERUNG, VERSAND, GEFAHRÜBERGANG

4.1. Verbindliche Liefertermine oder -fristen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

4.2. Wir behalten uns vor, erst nach Ablauf einer etwaigen Widerrufs- oder Rückgabefrist

nach den §§ 355 Absatz 1, 2, und 356 BGB zu leisten.

4.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von

Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen –

beispielsweise Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei

unseren Lieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und

Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die

Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder

wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Kunde nach angemessener Nach-

fristsetzung, die mindestens zwei Wochen beträgt, berechtigt, hinsichtlich des noch nicht

erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

4.4. Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir berechtigt.

4.5. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendungen an die den Transport aus-

führende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager Mannheim ver-

lassen hat.

4.6. Ist der Kunde Unternehmer, ist ihm der direkte oder indirekte Weiterverkauf von uns

gelieferter Ware in Länder außerhalb der EU ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht

gestattet.

4.7. Die Verpackung erfolgt nach fachüblichen Gesichtspunkten. Sonderverpackung auf

Wunsch des Bestellers wird vom Lieferanten besonders berechnet.

4.8. Die Lieferung erfolgt im Inland ab einem Netto-Warenwert von 600,00 € frei Haus.

Bei Lieferungen unter diesem Warenwert wird ein Selbstkostenanteil berechnet. Ver-

sandkosten für Lieferungen in das Ausland werden nach Aufwand gesondert in Rechnung

gestellt. Die Wahl der Versandart ist dem Lieferanten überlassen. Wünscht der Besitzer

eine andere Versandart als Postpaket, Speditionssammelgut oder Frachtgut, so werden

die Mehrkosten dieses Versandes diesem Besitzer in Rechnung gestellt. Bei Kunden-

dienst-Lieferungen (Ersatzteile und Reparaturen) werden Porto und Verpackungskosten

gesondert berechnet.

5. GEWÄHRLEISTUNG

5.1. Die Annahme eines Reparaturauftrages stellt noch kein Anerkenntnis etwaiger

Garantie- oder Gewährleistungsansprüche des Kunden dar.

5.2. Bei berechtigten Reklamationen stehen dem Kunden, der Verbraucher ist, die gesetz-

lichen Gewährleistungsrechte zu. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang

ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang

mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels

unvereinbar. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon

ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge-

sundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben und für sonstige Schäden, die

auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unserer

Erfüllungsgehilfen beruhen. Haben wir die Pflichtverletzung zu vertreten, ist der Kunde

unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, so-

weit kein Mangel der Kaufsache vorliegt.

5.3. Unfrei eingesandte Reklamationsaufträge werden von uns nicht angenommen.

Sofern ein berechtigter Mangel vorliegt, werden dem Kunden, der Verbraucher ist, im

Rahmen der Nacherfüllung die erforderlichen Transportkosten erstattet.

5.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei der Lieferung neuer Sachen zwei Jahre, bei ge-

brauchten Sachen sechs Monate. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleis-

tungsfrist bei der Lieferung neuer Sachen ein Jahr, bei der Lieferung gebrauchter Sachen

6 Monate. Die Verjährung beginnt mit der Ablieferung der Sache.

5.5. Ein Gewährleistungs- oder Garantieanspruch muss unter Vorlage des Geräts nebst Zu-

behör geltend gemacht werden. Ansprüche werden von uns nur anerkannt, wenn der Kunde

den maschinengedruckten Originalkaufbeleg, auf dem in leserlicher Form der Name des

Händlers, das Kaufdatum und die Seriennummer (z.B. 15-stellige IMEI-Nummer) aufgeführt

sein muss, vorlegt. Gewährleistungs- oder Garantieansprüche bestehen nicht, wenn:

• der Originalkaufbeleg unleserlich ist, nachträglich geändert wurde oder bezogen auf die

oben genannten Angaben handschriftliche Einträge aufweist;

• die Seriennummer (15-stellige IMEI-Nummer) in oder auf einem Gerät geändert, ge-

löscht, entfernt oder unleserlich ist;

• das Gerät Schäden aufweist, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewah-

rung oder sonstige äußere Einflüsse (z.B. Fall, Stoß, Blitz, Feuchtigkeit, Feuer) entstanden

sind;

• das Gerät in Verbindung mit Nicht-Original-Zubehör, das vom Hersteller für den Ge-

brauch mit den Geräten nicht ausdrücklich zugelassen ist, verwendet wurde;

• dem vom Hersteller in der Bedienungsanleitung gegebene Informationen hinsichtlich

Einsatz, Gebrauch oder Wartung der Geräte nicht befolgt werden;

• Eingriffe oder Reparaturen am Gerät durch vom Hersteller hierzu nicht autorisierten Drit-

ten vorgenommen werden.

5.6. Die Rechte des Kunden aus einer Herstellergarantie bleiben unberührt.

5.7. Ist der Kunde Unternehmer, hat er den Liefergegenstand auf Vollständigkeit, Mangel-

freiheit und Transport zu untersuchen. Offensichtliche Mängel der Liefergegenstände hat

der Kunde sofort nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Mängel, die bei einer sorgfältigen

Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Bekanntwerden

schriftlich mitzuteilen. Verlangt der Kunde Nacherfüllung, so können wir nach unserer Wahl

den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. Transportkosten gehen zu Las-

ten des Kunden. Die Rechte des Unternehmers nach § 478 BGB bleiben hiervon unberührt.

5.8. Sofern kein Mangel vorliegt, sind wir berechtigt, dem Kunden unsere erforderlichen

Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege-, Arbeits- und Materialkosten in Rechnung

zu stellen.

5.9. Für Reparaturaufträge, die wir außerhalb der kaufrechtlichen Gewährleistung oder ei-

ner Herstellergarantie angenommen haben, kann der Kunde bei berechtigten Mängeln un-

ter Ausschluss weiterer Gewährleistungsrechte Nacherfüllung gem. § 635 BGB verlangen.

Beim Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde nach seiner Wahl mindern oder vom

Vertrag zurücktreten. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen dritten Versuch als

fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder den sonstigen

Umständen etwas anderes ergibt. Wünscht der Kunde einen Kostenvoranschlag, wird die

hierfür berechnete Gebühr bei Auftragserteilung vergütet. Verpackungs- und Transportkosten

gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht für einen Kunden, der Verbraucher ist.

5.10. Sollte ein Garantie- oder Gewährleistungsanspruch aus unter 5.5 angegebenen Grün-

den nicht bestehen, so wird dem Kunden ein kostenpflichtiger Kostenvoranschlag zugesandt.

6. DATENSICHERHEIT

Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei jeder Servicetätigkeit ein Verlust

der im Gerät gespeicherten persönlichen Daten (Telefonnummern, Namen, Einstellungen und

weitere persönliche Daten) auftreten kann. Eine Haftung hierfür kann von uns – gleich aus

welchem Rechtsgrund – nicht übernommen werden.

7. Haftung

Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, so-

fern uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln

zur Last fällt. Dies gilt nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund-

heit des Kunden.

8. EIGENTUMSVORBEHALT, AUFRECHNUNG

8.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen, die uns aus

jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, unser Eigentum.

8.2. Der Kunde ist berechtigt, über Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr

zu verfügen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus einem

Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware bestehen-

den Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber im vollen Umfang an uns

ab. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, den uns abgetretenen Forderungen auf seine

Rechnungen im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur

wider­ rufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß

nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird

der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir

unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden

– insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen

oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.

8.3. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten

oder rechtskräftig festgestellt ist.

9. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, TEILNICHTIGKEIT

9.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften

entgegenstehen, Mannheim.

9.2. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird

hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestim-

mung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck

so weit wie möglich verwirklicht.

Stand 09/2025