1. GELTUNG DER AGB
Sämtliche Lieferungen und Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. ANGEBOTE
2.1. Unsere Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, in jeder Weise freibleibend.
2.2. Zu unseren Angeboten gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, etc. sind nur annähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn dies wurde von uns schriftlich zugesichert.
2.3. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
3. PREISE, ZAHLUNG
3.1. Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweili- gen gesetzlichen Höhe.
3.2. Alle Rechnungen sind sofort rein netto fällig. Die Zahlungen haben binnen 7 Tagen nach Lieferung und Rechnungsstellung zu erfolgen.
3.3. Ein Kunde, der Verbraucher ist, wird darauf hingewiesen, dass er spätestens dann in Verzug gerät, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet.
3.4. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden, eingehende Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Wir werden den Kunden über die Art unserer Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, sind wir berechtigt, zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
4. LIEFERUNG, VERSAND, GEFAHRÜBERGANG
4.1. Verbindliche Liefertermine oder -fristen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
4.2. Wir behalten uns vor, erst nach Ablauf einer etwaigen Widerrufs- oder Rückgabefrist nach den §§ 355 Absatz 1, 2, und 356 BGB zu leisten.
4.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – beispielsweise Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung, die mindestens zwei Wochen beträgt, berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag, zurückzutreten.
4.4. Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir berechtigt.
4.5. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendungen an die den Transport aus- führende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager Mannheim ver- lassen hat.
4.6. Ist der Kunde Unternehmer, ist ihm der direkte oder indirekte Weiterverkauf von uns gelieferter Ware in Länder außerhalb der EU ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
4.7. Die Verpackung erfolgt nach fachüblichen Gesichtspunkten. Sonderverpackung auf Wunsch des Bestellers wird vom Lieferanten besonders berechnet.
4.8. Die Lieferung erfolgt im Inland ab einem Netto-Warenwert von Euro 600,– frei Haus. Bei Lieferungen unter diesem Warenwert wird ein Selbstkostenanteil berechnet. Versandkosten für Lieferungen in das Ausland werden nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart ist dem Lieferanten überlassen. Wünscht der Besitzer eine andere Versandart als Postpaket, Speditionssammelgut oder Frachtgut, so werden die Mehrkosten dieses Versandes diesem Besitzer in Rechnung gestellt. Bei Kunden- dienst-Lieferungen (Ersatzteile und Reparaturen) werden Porto und Verpackungskosten gesondert berechnet.
5. Gewährleistung
5.1. Die Annahme eines Reparaturauftrages stellt noch kein Anerkenntnis etwaiger Garantie- oder Gewährleistungsansprüche des Kunden dar.
5.2. Bei berechtigten Reklamationen stehen dem Kunden, der Verbraucher ist, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Haben wir die Pflichtverletzung zu vertreten, ist der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, soweit kein Mangel der Kaufsache vorliegt.
5.3. Unfrei eingesandte Reklamationsaufträge werden von uns nicht angenommen. Sofern ein berechtigter Mangel vorliegt, werden dem Kunden, der Verbraucher ist, im Rahmen der Nacherfüllung die erforderlichen Transportkosten erstattet.
5.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei der Lieferung neuer Sachen zwei Jahre, bei gebrauchten Sachen sechs Monate. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist bei der Lieferung neuer Sachen ein Jahr, bei der Lieferung gebrauchter Sachen 6 Monate. Die Verjährung beginnt mit der Ablieferung der Sache.
5.5. Ein Gewährleistungs- oder Garantieanspruch muss unter Vorlage des Geräts nebst Zubehör geltend gemacht werden. Ansprüche werden von uns nur anerkannt, wenn der Kunde den maschinengedruckten Originalkaufbeleg, auf dem in leserlicher Form der Name des Händlers, das Kaufdatum und die Seriennummer (z. B. 15-stellige IMEI-Nummer) aufgeführt sein muss, vorlegt. Gewährleistungs- oder Garantieansprüche bestehen nicht, wenn:
• der Originalkaufbeleg unleserlich ist, nachträglich geändert wurde oder bezogen auf die oben genannten Angaben handschriftliche Einträge aufweist;
• die Seriennummer (15-stellige IMEI-Nummer) in oder auf einem Gerät geändert, gelöscht, entfernt oder unleserlich ist;
• das Gerät Schäden aufweist, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung oder sonstige äußere Einflüsse ( z. B. Fall, Stoß, Blitz, Feuchtigkeit, Feuer) entstanden sind;
• das Gerät in Verbindung mit Nicht-Original-Zubehör, das vom Hersteller für den Gebrauch mit den Geräten nicht ausdrücklich zugelassen ist, verwendet wurde;
• dem vom Hersteller in der Bedienungsanleitung gegebene Informationen hinsichtlich Einsatz, Gebrauch oder Wartung der Geräte nicht befolgt werden;
• Eingriffe oder Reparaturen am Gerät durch vom Hersteller hierzu nicht autorisierten Dritten vorgenommen werden.
5.6. Die Rechte des Kunden aus einer Herstellergarantie bleiben unberührt.
5.7. Ist der Kunde Unternehmer, hat er den Liefergegenstand auf Vollständigkeit, Mangelfreiheit und Transport zu untersuchen. Offensichtliche Mängel der Liefergegenstände hat der Kunde sofort nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Mängel, die bei einer sorgfältigen Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich mitzuteilen. Verlangt der Kunde Nacherfüllung, so können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Rechte des Unternehmers nach § 478 BGB bleiben hiervon unberührt.
5.8. Sofern kein Mangel vorliegt, sind wir berechtigt, dem Kunden unsere erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege-, Arbeits- und Materialkosten in Rechnung zu stellen.
5.9. Für Reparaturaufträge, die wir außerhalb der kaufrechtlichen Gewährleistung oder ei ner Herstellergarantie angenommen haben, kann der Kunde bei berechtigten Mängeln unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsrechte Nacherfüllung gem. § 635 BGB verlangen. Beim Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Wünscht der Kunde einen Kostenvoranschlag, wird die hierfür berechnete Gebühr bei Auftragserteilung vergütet. Verpackungs- und Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht für einen Kunden, der Verbraucher ist.
5.10. Sollte ein Garantie- oder Gewährleistungsanspruch aus unter 5.5 angegebenen Gründen nicht bestehen, so wird dem Kunden ein kostenpflichtiger Kostenvoranschlag zugesandt.
6. Datensicherheit
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei jeder Servicetätigkeit ein Verlust vom im Gerät gespeicherten persönlichen Daten (Telefonnummern, Namen, Einstellungen, etc.) auftreten kann. Eine Haltung hierfür kann von uns – gleich aus welchem Rechtsgrund – nicht übernommen werden.
7. Haftung
Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, sofern uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zur Last fällt. Dies gilt nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund- heit des Kunden.
8. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung
8.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen, die uns aus
jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, unser Eigentum.
8.2. Der Kunde ist berechtigt, über Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verfügen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus einem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware bestehen- den Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber im vollen Umfang an uns ab. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, den uns abgetretenen Forderungen auf seine Rechnungen im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.
8.3. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
9.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, Mannheim.
9.2. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestim- mung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.
Stand 05/2024
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